Verbandsvertretung

Aufgaben & aktuelle Besetzung der Ämter

Organ des Gemeindeverbandes ist die Verbandsvertretung. Sie setzt sich zusammen aus jeweils zwei Mitgliedern der einzelnen Kirchenvorstände, die von diesen aus ihren Reihen für die Dauer ihres Amts gewählt werden (§ 30 Abs. 1 KVVG).

Der Vorsitzende der Verbandsvertretung, sowie mindestens eine Person für den stellvertretenden Vorsitz, wählt die Verbandsvertretung aus ihren Reihen (§ 30 Abs. 2 KVVG).

Bis zu der konstituierenden Sitzung der Verbandsvertretung, nach den Kirchenvorstandswahlen im November 2025, bleiben die Verbandsvertreter wie auch der derzeitige Vorsitzende (Dechant Norbert Nacke) und stellvertretende Vorsitzende im Amt (§ 32 KVVG und Artikel 4 § 1 Einführungsgesetz zum KVVG).

Die Verbandsvertretung kommt mindestens einmal im Jahr zusammen. In dieser Sitzung müssen die Haushaltspläne und Jahresabschlussrechnungen des Gemeindeverbands selbst und der gegebenenfalls in Trägerschaft des Gemeindeverbandes geführten kirchlichen Einrichtungen verabschiedet werden. Zu den vornehmen Aufgaben der Verbandsvertretung gehört die Anstellung des Geschäftsführers des Verbandes.

Im Rahmen dieser Sitzung legt der Geschäftsführer des Verbandes den Mitgliedern seinen Tätigkeitsbericht vor. In der Regel spricht ein Referent zu einem für die Kirchengemeinden interessanten Thema.